Fischen im Allgäu (amtlich: Fischen i.Allgäu) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu, Bayern (Deutschland)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Oberallgäu                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3229 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
87538                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08326                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Fischen im Allgäu – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 16:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:15
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                             
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
 - Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
 - Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
 - "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
 - Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
 - Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
 
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.